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Teilnahmebedingungen AdR-Roadshow

Mit dem Ausfüllen und Einwerfen des Wettbewerbstalons in die Urne stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen vom Schätzwettbewerb zu: 

Gewinnspielveranstalter: Genossenschaft Migros Ostschweiz, Industriestrasse 47, 9201 Gossau

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. Für den Gewinn der Heissluftballon-Fahrt muss die Begleitperson das 12. Altersjahr vollendet und eine Mindestgrösse von 1.20m aufweisen.

Ablauf der Gewinnspiele: Durch Ausfüllen und Einwerfen des Wettbewerbstalons in der Urne (Schätzwettbewerb) am jeweiligen Standort zu den Betriebszeiten des AdR-Stands nehmen Sie am Gewinnspiel teil.

Tourenplan: Rheinpark  12. + 13.09.2025, Oberland Märt 13.09.2025, Rosenberg 12. + 13.09.2025, Seepark 19. + 20.09.2025, Herisau 19. + 20.09.2025, Pizolpark 20.09.2025

Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Gewinnspiel ist kein Kaufzwang verbunden. Am jeweiligen Standort des AdR-Markts sind gratis Wettbewerbstalons erhältlich.

Ablauf des Gewinnspiels: Unter allen Teilnehmenden des Schätzwettbewerbs werden pro Standort jene Personen ermittelt, deren Schätzung dem tatsächlichen Verkaufswert am nächsten kommt. Sollten mehrere Personen den gleichen Wert angegeben haben, werden die drei Gewinner per Zufallsziehung bestimmt.

Preise: 1x Migros Geschenkkarte im Wert von CHF 500.-, 1x AdR-Shopper gefüllt mit AdR-Produkten (Wert CHF 20.-) und einer CHF 25.- Geschenkkarte, 1x AdR-Umhängetasche gefüllt mit AdR-Produkten (Wert CHF 20.-).

Die Ziehung und Benachrichtigung findet in der Folgewoche der Veranstaltung statt. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Die Geschenkkarten verfallen (gem. den AGB) nach fünf Jahren ohne Einsatz (Juni 2030).

Gewinne, die nicht bis spätestens ein Monat nach Benachrichtigung an die bei der Teilnahme angegebene Adresse zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.

Publikation der Gewinner: Der Gewinnspielveranstalter weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie im Falle eines Gewinnes mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens auf der Webseite https://ostschweiz.migros.ch/de/supermaerkte/aus-der-region.html, auf dem AdR-Social Media Kanal sowie in einer Medienmitteilung veröffentlicht werden.

Weitere Bestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.

Die entgeltliche Weitergabe von Wettbewerbstalons ist untersagt. Der Gewinnspielveranstalter behält sich vor, entsprechende Wettbewerbstalons vernichten zu lassen.

Pro Person ist pro Tour-Stopp nur eine Gewinnspielteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Gewinnspiel auszuschliessen.

Der Gewinnspielveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Gewinnspielmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Gewinnspielveranstalters, abrufbar hier.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist St. Gallen. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).