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Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für das Geschäftskunden-Programm MPRO der Migros

1. Geschäftskunden-Programm MPRO

Das Geschäftskunden-Programm MPRO ist für Geschäftskunden der Genossenschaft Migros Ostschweiz, Geschäftssitz Gossau (nachfolgend «Migros Ostschweiz» genannt) bestimmt.

Das Geschäftskunden-Programm MPRO umfasst

  •  einen Support für die Anliegen der Geschäftskunden im Verhältnis zur Migros Ostschweiz,
  •  Spezialangebote und Sonderkonditionen für Geschäftskunden und
  •  den Leistungsbezug auf Rechnung unter Vorlage der MPRO-Geschäftskundenkarte.

2. MPRO-Support

Der Geschäftskunde kann sich zu sämtlichen administrativen Fragen und Fragen zur Rechnung an den MPRO-Support unter +41 58 712 24 20 oder mpro@gmos.ch der Migros Ostschweiz wenden.

3. Herausgeber, Teilnahmeberechtigte sowie Gebühren

Die Migros Ostschweiz ist Herausgeberin der MPRO-Geschäftskundenkarte. Sämtliche Rechte in Zusammenhang mit dem Geschäftskundenkarten-Programm MPRO und der MPRO-Geschäftskundenkarte bestehen ausschliesslich gegenüber der Migros Ostschweiz. Eine Teilnahme bei weiteren, am Geschäftskunden-Programm MPRO teilnehmenden Migros-Genossenschaften ist möglich. Sofern die Teilnahmebedingungen für das Geschäftskunden-Programm MPRO erfüllt sind, erfolgt die Freischaltung der von dem Geschäftskunden schriftlich mitgeteilten, weiteren Migros-Genossenschaften. Die weiteren freigeschalteten Migros-Genossenschaften sind Ansprechpartner und für die bei ihnen getätigten Einkäufe verantwortlich.

Die MPRO-Geschäftskundenkarte wird ausschliesslich an Geschäftskunden (juristische Personen, Inhaber von Einzelfirmen, Vereine sowie öffentlich-rechtliche Institutionen) mit Sitz in der Schweiz nach erfolgreicher Bonitätsprüfung abgegeben (nachfolgend «Grosskunde» genannt). Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht nicht. Die Migros Ostschweiz kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme verweigern.

Der Grosskunde kann die Anzahl der im Zusammenhang mit seiner MPRO-Geschäftskundennummer auszustellenden MPRO-Geschäftskundenkarten festlegen sowie bestimmen, für welche Gruppe(n) seiner Mitarbeitenden (z.B. Abteilung, Kostenstelle, Projekt) sie ausgestellt werden sollen (nachfolgend «Geschäftskunden-Karteninhaber» genannt). Der Grosskunde hat die von ihm bestimmten Geschäftskunden-Karteninhaber über diese AVB zu informieren und dafür zu sorgen, dass diese die AVB ebenfalls einhalten.

Mit der Beantragung einer MPRO-Geschäftskundenkarte

  • akzeptiert der Geschäftskunden-Kontoinhaber die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen des Geschäftskunden-Programms MPRO der Migros Ostschweiz sowie die im Zusammenhang mit dem Geschäftskunden- Programm MPRO geltenden Verzugszinsen und Gebühren (z.B. für Ersatzkarten bei Verlust/Diebstahl) und
  • lässt sich der Grosskunde das Verhalten der von ihm bestimmten Geschäftskunden-Karteninhaber im Zusammenhang mit der Verwendung der Geschäftskundenkarte zurechnen und haftet für die Beachtung dieser AVB durch die von ihm bestimmten Geschäftskunden-Karteninhaber.

Die Migros Ostschweiz behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Eröffnung einer MPRO-Geschäftskundenkartennummer oder die Herausgabe einer MPRO-Geschäftskundenkarte an eine bestimmte Person oder eine Gruppe von Personen abzulehnen.

Die MPRO-Geschäftskundenkartennummer und die MPRO-Geschäftskundenkarten sind grundsätzlich kostenlos. Die Migros Ostschweiz ist jedoch frei, in bestimmten Fällen oder für bestimmte Zusatzleistungen Gebühren, wie z.B. Sperrgebühr, Gebühren für Ersatzkarten, Verzugszinsen, Mahngebühren etc. zu verlangen.

4. Antrags- und Bonitätsprüfung

Der Antragsteller ermächtigt mit dem Kartenantrag die Migros Ostschweiz bzw. den von der Migros Ostschweiz Beauftragten sämtliche für die Prüfung des MPRO-Geschäftskundenkartenantrags sowie für die Abwicklung der vertraglichen Beziehungen massgeblichen Auskünfte bei Informationsdatenbanken, bei Dritten sowie bei öffentlichen Ämtern (z.B. Einwohnerkontrolle, Handelsregisteramt, Betreibungsamt) einzuholen und diese weiterzugeben.

Nach einer positiven Bonitätsprüfung kann die Eröffnung der entsprechenden MPRO-Geschäftskundenkartennummer und die Überlassung der MPRO-Geschäftskundenkarte(n) erfolgen, womit der Antragsteller zum «Geschäftskunden» wird.

Der Grosskunde ermächtigt die Migros Ostschweiz bzw. von der Migros Ostschweiz Beauftragte, jederzeit eine erneute Bonitätsprüfung durchzuführen.

5. Kauf auf Rechnung mit MPRO-Geschäftskundenkarte

Durch Vorweisen der MPRO-Geschäftskundenkarte und Eingabe des persönlich zugeteilten Passcodes können bei den Akzeptanzstellen der Migros Ostschweiz – im Rahmen der Vorrätigkeit bzw. Verfügbarkeit der infrage stehenden Leistungen sowie im Rahmen von allfälligen für den Geschäftskunden geltenden Einkaufslimiten – Leistungen auf Rechnung des Geschäftskunden bezogen werden.

Die MPRO-Geschäftskundenkarte kann ausschliesslich bei den in den Konditionen genannten Verkaufsstellender Genossenschaft Migros Ostschweiz eingesetzt werden. Das Sammeln von Cumulus-Punkten, das Einlösen von Geschenk- bzw. Zahlkarten, Cumulus-Bons oder Cumulus-Angeboten (z.B. Cumulus-Vorteilscoupons, Bonuscoupons etc.) sind bei Kauf auf Rechnung mit der MPRO-Geschäftskundenkarte ausgeschlossen.

Sollte es zu einer berechtigten Warenretoure kommen, wird dem Geschäftskunden der entsprechende Wert auf die MPRO-Geschäftskundennummer gutgeschrieben. Der Betrag wird in keinem Fall bar ausbezahlt und nicht separat überwiesen. Dieser wird bei der nächsten Rechnung als negativer Betrag (=Gutschrift) angezeigt und somit vom Rechnungstotal abgezogen.

Der Grosskunde verpflichtet sich zur Begleichung aller Rechnungen und damit in Zusammenhang stehende Forderungen, welche auf Einkäufe zurückzuführen sind, die unter Einsatz der im Zusammenhang mit seinem MPRO-Geschäftskundenkartenkonto ausgestellten MPRO-Geschäftskundenkarte(n) getätigt worden sind. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder anderen Ansprüchen gegenüber der Migros Ostschweiz entbindet den Geschäftskunden nicht von der Zahlungspflicht gegenüber der Migros Ostschweiz. Sollte die Teilnahme bei mehreren Migros-Genossenschaften erfolgen, so erhält der Grosskunde pro Migros Genossenschaft separate Rechnungen. Die Zahlungen müssen somit pro Migros Genossenschaft erfolgen.

Die im Vormonat bezogenen Leistungen werden bis Mitte des Folgemonats in Rechnung gestellt, zahlbar per Monatsende (Zahlungsziel) ohne Skontoabzug. Bei Einkäufen in der Alnatura erfolgt jeweils eine separate Rechnungsstellung.

Die Rechnung gilt als vorbehaltlos anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab deren Zugang schriftlich beanstandet wird. Der beim Einkauf erhaltene Lieferschein (in Form eines Kassenbons) enthält eine detaillierte Übersicht aller Einkäufe und erfüllt die Anforderungen eines Mehrwertsteuerbelegs. Im Falle eines Verlustes besteht die Möglichkeit, den Lieferschein online unter https://mpro.migros.ch/de abzufragen.

Migros Ostschweiz und die Akzeptanzstellen sind in ihrem Entscheid zum Abschluss eines Kaufes auf Rechnung frei und können einen solchen ohne Begründung ablehnen, insbesondere jedoch, wenn sich der Grosskunde in Verzug befindet oder falls erwiesen ist oder ein Verdacht besteht, dass eine MPRO-Geschäftskundenkarte zweckwidrig oder missbräuchlich verwendet wird.

Die Verwendung der MPRO-Geschäftskundenkarte für den Erwerb zum Zweck der entgeltlichen Weiterveräusserung der erworbenen Leistungen ist unzulässig. Ist erwiesen oder bestehen nach Beurteilung der Migros Ostschweiz Anhaltspunkte dafür, dass der Kunde die MPRO-Geschäftskundenkarte für den Erwerb von Leistungen zum Zweck der entgeltlichen Wiederveräusserung einsetzt bzw. eingesetzt hat, behält sich die Migros Ostschweiz, entsprechend nachfolgend Ziff. 15, den Ausschluss des Geschäftskunden vom Geschäftskunden- Programm MPRO und die Sperrung der im Zusammenhang mit der MPRO-Geschäftskundennummer ausgestellten MPRO-Geschäftskundenkarten sowie gegebenenfalls weitere zivil- und strafrechtliche Schritte vor.

6. Geschäftskundenrabatt

Dem Geschäftskunden werden die im Konditionenblatt definierten Rabatte gewährt. Die Rabatte können von der Migros Ostschweiz jederzeit geändert werden.

Der Geschäftskundenrabatt gilt auf alle Artikel mit Ausnahme derjenigen Einkäufe, welche Leistungen betreffen, die von der Rabattberechtigung ausgeschlossen sind. Diese Ausnahmen sind auf dem Konditionen-Blatt im Detail nachzulesen.

Es steht der Migros Ostschweiz frei, bestimmte Angebote von der Rabattgewährung auszuschliessen (z.B. bei kundenspezifischen Angeboten mit Nettopreisen).

7. Zahlungsverzug

Erfolgt bis zum Zahlungsziel keine oder nur eine unvollständige Zahlung so ist der Grosskunde automatisch in Verzug und schuldet die Verzugszinsen. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Geschäftskundens.

8. Einkaufslimiten und Sperrung

Die Migros Ostschweiz kann das MPRO-Geschäftskundenkartenkonto und die MPRO-Geschäftskunden-karte(n) jederzeit sperren sowie Einkaufslimiten festlegen.

Insbesondere ist vom Geschäftskunden umgehend, nachdem Mitarbeitende das Unternehmen des Geschäftskundens verlassen haben, für die auf die betreffenden Mitarbeitenden ausgestellten MPRO-Geschäftskundenkarten die Sperrung zu beantragen bzw. ein neuer Passcode zu verlangen.

9. Geschäftskunden-Spezialangebote

Migros Ostschweiz kann nach ihrem freien Ermessen Geschäftskunden bzw. Geschäftskundenkarten-Inhabern spezielle, nicht übertragbare, d.h. für Grosskunde bzw. Geschäftskundenkarten-Inhaber bestimmte Geschäftskunden-Angebote unterbreiten. Der Grosskunde stimmt zu, dass ihm und den Geschäftskunden-Inhabern auch Angebote Dritter unterbreitet werden dürfen.

10. Mitteilungen

Der Grosskunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen zu den gemachten Angaben sofort schriftlich dem MPRO-Geschäftskunden-Support mitzuteilen, insbesondere jede Änderung seiner Firma oder der Adresse eines Geschäftskundenkarten-Inhabers sowie den Austritt von Geschäftskundenkarten-Inhabern aus dem Unternehmen des Geschäftskunden.

Mitteilungen der Migros Ostschweiz (namentlich Rechnungen, AVB-Änderungen, Kündigung usw.) gelten als gültig zugestellt, wenn sie an die letzte vom Grosskunde bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.

11. Sicherheit

Die MPRO-Geschäftskundenkarte kann ausschliesslich mit Passcode verwendet werden. Sowohl die MPRO-Geschäftskundenkarte als auch der Passcode sind von den Geschäftskundenkarten-Inhabern sorgfältig und insbesondere getrennt voneinander aufzubewahren und weder an Dritte weiterzugeben noch zugänglich zu machen. Für die Geheimhaltung des Passcodes sind die Geschäftskundenkarten-Inhaber selbst verantwortlich. Jede Person, welche sich durch Vorweisung einer MPRO-Geschäftskundenkarte und Eingabe des zugehörigen Passcodes legitimiert, gilt als berechtigt, Einkäufe zu tätigen, und der Grosskunde ist zu deren Bezahlung verpflichtet (oben Ziff. 5 Abs. 4). Die Akzeptanzstellen sind nicht verpflichtet, weitergehende Überprüfungen in Bezug auf Personen, die die MPRO-Geschäftskundenkarte verwenden, durchzuführen. Der Passcode kann nur durch den zugewiesenen MPRO-Support geändert bzw. aktualisiert werden. Es besteht keine Möglichkeit, einen Passcode f rei zu definieren.

Ein Diebstahl oder Verlust sowie Feststellungen missbräuchlicher Verwendung von MPRO-Geschäftskundenkarten müssen unverzüglich dem MPRO-Support, entweder telefonisch unter der Nummer +41 58 712 24 20 oder per E-Mail an mpro@gmos.ch, gemeldet werden. Bei Diebstahl oder Feststellung missbräuchlicher Verwendung ist zudem umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Eine Kopie des Polizeirapportes ist an den MPRO-Support zu mailen.

Die Verwendung der MRPO-Geschäftskundenkarte kann von bestehenden Services aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen sein (bspw. Subito Self-Scanning oder Subito Self-Checkout).

12. Haftung

Schäden, welche dem Geschäftskunden im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Verwendung von MPRO-Geschäftskundenkarten entstehen, sind vom Geschäftskunden bzw. von den Geschäftskundenkarten-Inhabern zu tragen. Dazu gehören insbesondere Schäden, die zufolge eines nicht an den MPRO-Support gemeldeten Diebstahls, eines Verlusts oder einer missbräuchlichen Verwendung von MPRO-Geschäftskundenkarten entstehen.

Die Haftung der Migros Ostschweiz wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, Zufall, indirekte Schäden oder Folgeschäden (wie z.B. Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen oder entgangener Gewinn) sowie Haftung für Hilfspersonen. Wird dem Geschäftskunden bzw. einem Geschäftskundenkarten-Inhaber der Kauf auf Rechnung nicht gewährt oder widerrufen, so können daraus keine Haftungs- oder sonstigen Ansprüche gegen die Migros Ostschweiz abgeleitet werden. Migros Ostschweiz haftet insbesondere nicht, wenn eine Akzeptanzstelle eine MPRO-Geschäftskundenkarte nicht akzeptiert oder MPRO-Geschäftskundenkarten wegen einer technischen Störung, der Anpassung von Einkaufslimiten, einer Sperre oder der Kündigung nicht verwendet werden können.

13. Datenbearbeitung

Migros Ostschweiz bearbeitet die Daten des Geschäftskunden und der Geschäftskundenkarten-Inhaber mit Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes. In diesem Rahmen werden die Daten des Geschäftskunden und der Geschäftskundenkarten-Inhaber in dem Umfang und zu denjenigen Zwecken bearbeitet, wie dies für die Abwicklung der Vertragsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Geschäftskunden- Programm MPRO erforderlich ist.

Mit dem Kartenantrag erklärt sich der Grosskunde mit Wirkung für sich selbst sowie für die von ihm bestimmten Geschäftskundenkarten-Inhaber damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem MPRO-Geschäftskundenkartenkonto und den/der  MPRO-Geschäftskundenkarten anfallenden Daten sowie ergänzende Daten, die bei der Migros Ostschweiz vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der gesamten Migros- Gruppe für Warenkorbanalysen, Analysen der Leistungsbezüge (Geschäftskundenprofil), für personalisierte Werbeaktionen sowie für Geschäftskundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) verwendet werden. Zur Migros- Gruppe gehören: der Migros-Genossenschafts-Bund, die Migros-Genossenschaften, den Migros- Genossenschaften und/oder dem Migros-Genossenschafts-Bund gehörende Tochterunternehmen, sowie Unternehmen, die mit dem Migros-Genossenschafts-Bund, den Migros-Genossenschaften und/oder den diesen gehörenden Tochtergesellschaften kooperieren.

Der Grosskunde hat jederzeit das Recht, die Einwilligung auf Verwendung der Daten zu den vorgenannten Werbe- und Marketingzwecken zu widerrufen.

Die zur Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner (z.B. Logistikunternehmen, Servicepartner, Inkassofirma) weitergegeben werden, unter anderem auch in Ländern, welche allenfalls nicht über einen gleichwertigen Datenschutz verfügen. Es wird vertraglich sichergestellt, dass dabei keine über den konkreten Auftrag hinausgehende Verwendung der Daten durch den bearbeitenden Dritten stattfindet und diese Daten weder für sich verwendet noch einem Dritten weitergibt. Der Grosskunde erklärt sich mit der Zustimmung zu diesen AVB‘s mit dieser Datennutzung einverstanden.

Eine Weitergabe der Daten des Geschäftskunden oder von Geschäftskundenkarten-Inhabern ausserhalb der Migros-Gruppe oder anderen Dritten erfolgt nicht, es sei denn, dass dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften an Strafverfolgungs- oder andere Behörden gefordert wird oder wenn eine Weitergabe zur Wahrung und Durchsetzung berechtigter Interessen der Migros Ostschweiz notwendig ist.

Ergänzende Erläuterungen sowie weitere Hinweise können der Datenschutzerklärung der Migros entnommen werden.

14. Abtretung

Der Grosskunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Geschäftskunden-Programm MPRO auf einen Dritten zu übertragen.

Migros Ostschweiz kann sämtliche Rechte bzw. Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung mit dem Geschäftskunden an Dritte abtreten. Ebenso kann Migros Ostschweiz das ganze Vertrags- verhältnis wie auch ihre Pflichten ganz oder teilweise an Dritte übertragen.

15. Kündigung und Ausschluss

Die Teilnahme am Geschäftskunden-Programm MPRO kann vom Geschäftskunden jederzeit gekündigt werden. Die Migros Ostschweiz ist berechtigt, die Teilnahme unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu beenden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit fristlos möglich.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, mangelnder Bonität, Verletzung dieser AVB sowie Verlust der Teilnahmeberechtigung.

Im Falle der Kündigung werden die im Zusammenhang mit der MPRO-Geschäftskundennummer ausgestellten MPRO-Geschäftskundenkarte des Geschäftskunden per sofort gesperrt. Allfällige offene Rechnungsbeträge werden per sofort fällig. Die Zahlungs- und Mitteilungspflichten des Geschäftskunden gelten auch nach einer Kündigung bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen der Migros Ostschweiz weiter.

Neben der Kündigung hat Migros Ostschweiz das Recht, bei wichtigen Gründen jederzeit das Geschäftskunden-Programm MPRO zu sperren. Für die Sperrung genügt ein Anfangsverdacht auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes und die Sperrung ist solange zulässig, wie es zur angemessenen Prüfung des Sachverhaltes erforderlich ist. Ansprüche des Geschäftskunden aufgrund einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.

16. Beendigung Geschäftskunden-Programm MPRO

Migros Ostschweiz behält sich das Recht vor, das Geschäftskunden-Programm MPRO jederzeit einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. In einem solchen Fall ist Migros Ostschweiz frei, den Geschäftskundenrabatt in ein neues Programm zu übernehmen.

17. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Klauseln dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

18. Änderungen Geschäftskunden-Programm MPRO oder AVB

Migros Ostschweiz kann die AVB sowie sonstige Bedingungen im Zusammenhang mit dem Geschäftskunden- Programm MPRO jederzeit ändern. Solche Änderungen werden dem Geschäftskunden an die von ihm angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt und gelten als vom Geschäftskunden genehmigt, sofern der Grosskunde nicht sämtliche seiner MPRO-Geschäftskundenkarten innert 14 Kalendertagen seit der Mitteilung der Änderungen der Migros Ostschweiz zurückgibt und sein Konto kündigt.

Migros Ostschweiz ist ferner berechtigt, jederzeit Verbesserungen und Änderungen am Geschäftskunden- Programm MPRO vorzunehmen sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von Webseiten/Applikationen, bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe das Geschäftskunden-Programm MPRO vorübergehend auszusetzen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter vollständigem Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen sowie des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB und dem Geschäftskunden-Programm MPRO ergebenden Streitigkeiten ist Gossau SG

Gültig ab 1. September 2022